Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten wird im Bundeskleingartengesetz (§1) als ein Garten definiert, den du in erster Linie dazu nutzt, um Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf anzubauen und dich bei dieser Tätigkeit zu erholen. Diese Art des regelmäßigen Arbeitens in einem Garten wird auch als kleingärtnerische Nutzung bezeichnet.
Außerdem liegt ein solcher Garten in einer Kleingartenanlage mit mehreren Einzelgärten und mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel einem Vereinshaus, sanitären Einrichtungen und einem Spielplatz.
Was ist vor einer Bewerbung daher zu bedenken?
Als Kleingärtner/in musst du deine Parzelle den Richtlinien des Bundeskleingartengesetzes entsprechend bewirtschaften. Außerdem musst du bereit sein, dich am Vereinsleben und an den Gemeinschaftsarbeiten zu beteiligen, denn der Verein ist für den Erhalt der Gemeinschaftsanlagen (Vereinsheim, sanitäre Einrichtungen, Spielplatz, Wasser- und Stromversorgung, Verkehrssicherheit der Wege, Pflege der Einfriedung des gesamten Geländes) zuständig.
Bevor du dich also für einen Kleingarten bewirbst, solltest du die folgenden Fragen mit "ja" beantworten können:
Du hast alle Fragen mit "ja" beantwortet? - Dann kontaktiere uns unter "Kontakt", wir werden uns bei dir melden!
Du möchtest passives Mitglied bei uns werden? - Schicke den vollständig ausgefüllten Antrag an:
vorstand@kgv-waldfrieden-duisburg.de